Erläuterung der Stundentafel für Grundschulen

  • Im Verlauf der 4 Grundschuljahre muss Religionsunterricht im Umfang von 5 Wochenstunden unterrichtet werden, also insgesamt 190 Stunden à 45min. (APO-GrundStGy, Anlage 2).
  • Religion muss in jedem Schuljahr erteilt werden. (APO-GrundStGy §36, Absatz 3, Nummer 7).
  • Die Rückmeldungen zum Leistungsstand erfolgt im „ordentlichen Unterrichtsfach“ Religion genauso wie in allen anderen Fächern, d. h. kompetenzorientierte Rückmeldung zum Lernstand und zur Lernentwicklung ab Jahrgang 1; Zensierung  in Jahrgang 4 – und auf individuellen Wunsch der Eltern auch in Jahrgang 3 (Schulgesetz §44, Absatz 2).
  • Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden; es muss dann anderweitig (z. B. in der Parallelklasse) unterrichtet werden. (GG Art. 7, Absatz 2) (kommt aber sehr selten vor)
  • Parallel (also alternativ) zum Religionsunterricht darf kein anderes Fach erteilt werden, also z. B. kein muttersprachlicher Unterricht, kein Förderunterricht. (Beschluss der Gemischten Kommission vom 21.2.2011)

 

Termine VHRR

Kick Off am 20.9.23

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RU-Tag 2021

geplant für

Fr., 03. September 2021,

im Landesinstitut/LI oder Online

10. Hamburger RU-Tag "Können Sie mich hören?" Digitalisierung
tagung-religion(2).pdf
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News

Artikel

Über den Hamburger Religionsunterricht hat die Zeitschrift DIE ZEIT einen sehr passenden Artikel veröffentlicht. Religionsunterricht: Lernen, was die Mitschüler glauben | ZEIT ONLINE 06/2021

ARTIKEL

Schulstunde im Plural - Ein Besuch im Hamburger "Religionsunterricht für alle" von Hedwig Gagfa in zeitzeichen 09/2017

Radiosendung

Zur Zukunft des Religionsunterrichts mit einem Beitrag aus Hamburg (Deutschlandfunk/Campus & Karriere; 27.5.2017)

In der Mediathek

Radiosendung

Interreligiöses Lernen - Schulfach Toleranz mit einem Bericht über den RU an zwei Hamburger Schulen (Deutschlandfunk Kultur; 08.05.2017)

Veröffentlichung

Die Weiterentwicklung des Hamburger Religions-unterrichts in der Diskus- sion zwischen Ver- fassungsrecht und Schul- pädagogik  (J. Bauer; Fachreferent Religion/BSB) Bauer_ZevKR_59_3-4_227-256.pdf

Do

19

Sep

2013

Leserbriefe

Sagen Sie uns und allen Leserinnen und Lesern der VHRR-Informationen Ihre Meinung!

Wir freuen uns auf Ihre Beiträge rund um den Religonsunterricht!

 

 

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