Immer wieder gibt es Irritationen und Rückfragen über den genauen Umfang und die Regelungen für den Religionsunterricht. Die folgende Zusammenstellung soll bestehende Irritationen überwinden helfen. Die aktuellen rechtlichen Grundlagen sind…
- der Gesamtstundenumfang für Religion erteilt wird,
- alle in den Rahmenplänen genannten verbindlichen Inhalte des
Fachs Religion bearbeitet und die Kompetenzen auf dem dort angegeben Anforderungsniveau erreicht werden,
- die Leistungsbewertung für das Fach Religion getrennt erfolgt,
- einzelne Schüler sich vom Religionsunterricht abmelden können.
Jahrgangsstufe |
Wochenstunden |
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Grundschule |
1 |
5
Religion muss in jedem Schuljahr erteilt werden. |
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2 |
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3 |
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4 |
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Stadtteilschule |
Gymnasium |
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Beobachtungsstufe |
5 |
4 |
5 |
4 |
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6 |
6 |
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Sekundarstufe I |
7 |
4 |
6 |
7 |
6 |
8 |
8 |
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9 |
9 |
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10 |
10 |
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Sekundarstufe II |
11 |
2 |
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12 |
2 |
11 |
2 |
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13 |
2 |
12 |
2 |
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Summe |
19 |
19 |
Die Einführung des zusätzlichen Religionsunterrichts in Klasse 7/8 der Gymnasien, die Struktur der neuen flexibilisierten Stundentafel, der Mangel an ausgebildeten Fachlehrkräften, und last, but not least, die zahlreichen Themen und Anforderungen im Rahmen des Schulreformprozesses stellen Schulleitungen (nicht nur) bei der Umsetzung der Stundentafel des Religionsunterrichts vor Herausforderungen. Die unterschiedliche Handhabung der Schulen bei der Umsetzung der Stundentafel für den Religionsunterricht hat bei vielen Kolleginnen und Kollegen zu Irritationen geführt – und auch zur Verunsicherung hinsichtlich der rechtlichen Regelungen.
Mit den im Sommer 2011 in Kraft getretenen Regelungen zum Religionsunterricht gibt es eine eindeutige Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Stundentafel für das Fach Religion. Mit der Zusammenstellung (s. VHRR-Infobrief November 2011) möchte die VHRR dazu beitragen bestehende Irritationen zu überwinden und eine rechtliche Argumentationsgrundlage zu bieten. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass wir uns im Interesse der „gemeinsamen Sache“ gegenseitig unterstützen sollten, denn die aktuelle Situation erfordert auch kreative Ideen. Um dies koordinieren zu können, möchten wir als VHRR Sie um Rückmeldung zu folgenden Fragen bitten:
Wir freuen und über Ihre Rückmeldung! Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir natürlich immer gerne bereit. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!