Schule / RU in HH

Aktueller Stand der Regelungen für den Religionsunterricht in Hamburg

Immer wieder gibt es Irritationen und Rückfragen über den genauen Umfang und die Regelungen für den Religionsunterricht. Die folgende Zusammenstellung soll bestehende Irritationen überwinden helfen. Die aktuellen rechtlichen Grundlagen sind…

  1. die grundgesetzlichen Bestimmungen in GG Art 7, 3 und 4
  2. das Schulgesetz § 7, in der Fassung vom 15.9.2016
  3. die APO-GrundStGy in der Fassung vom 28.6.2018, insbesondere die Anlagen mit den Stundentafeln
  4. die APO-AH vom 25.3.2008, zuletzt geändert am 16.6.2017
  5. die Rahmenpläne Religion Grundschule, Stadtteilschule und Gymnasium von 2011 bzw. die der gymnasialen Oberstufe von 2009 (mit aufwachsender Geltung, vgl. die Tabelle unter http://www.hamburg.de/bildungsplaene)
  6. weitere Beschlüsse der Gemischten Kommission Schule - Kirche.

Allgemeine Vorbemerkungen

  •  Religion ist „ordentliches Unterrichtsfach“ (GG, Art. 7), die Schülerinnen und Schüler haben damit ein grundgesetzliches Recht auf Religionsunterricht! (nicht aber auf ein Alternativfach). Weder Schulleitung, noch Schulkonferenz, Elternabende o.ä. sind befugt, dieses Individualrecht aufzuheben. Religion muss entsprechend der behördlichen Vorgaben erteilt werden.
  • Die in der Stundentafel genannten Kontingente legen die Anzahl der „Mindeststunden“ fest, d. h. das zwar mehr, aber nicht weniger Religion als dort genannt unterrichtet werden darf. Die Stundentafeln sind nicht flexibel, so dass es auch nicht in begrenztem Umfang die Möglichkeit gibt, Religion zugunsten eines schulspezifischen Profils (z. B. Soziales Lernen, Lernen Lernen, Bilingualer Unterricht, musisches Profil) zu reduzieren. Was in der aktuellen Stundentafel steht, muss unterrichtet werden.
  • In welchem zeitlichen Rhythmus Religion in einem Schuljahr erteilt werden muss, ist jedoch den Schulen überlassen, d. h. man kann den Unterricht phasen- oder blockweise, als Projektwochen etc. organisieren. Bedingung ist allerdings, dass das Gesamtstundenkontingent für Religion erhalten bleibt. Deshalb nennt die Stundentafel neben der Stundenzahl für eine 45-Minuten-Stunde auch die für 60-Minuten-Stunden und die Gesamtstundenzahl. Eine Wochenstunde à 45min entspricht 38 Einzelstunden à 45min.
  • Religion kann in fächerübergreifenden Projekten eingebunden sein. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass

 -       der Gesamtstundenumfang für Religion erteilt wird,

 -       alle in den Rahmenplänen genannten verbindlichen Inhalte des

Fachs  Religion bearbeitet und die Kompetenzen auf dem dort angegeben Anforderungsniveau erreicht werden,

 -       die Leistungsbewertung für das Fach Religion getrennt erfolgt,

 -       einzelne Schüler sich vom Religionsunterricht abmelden können.

 

Übersicht Stundentafel für Religion (RU für alle) in HH

Jahrgangsstufe

Wochenstunden

Grundschule

1

 

5

 

Religion muss in jedem Schuljahr erteilt werden.

2

3

4

 

Stadtteilschule

Gymnasium

Beobachtungsstufe

5

4

5

4

6

6

Sekundarstufe I

7

4

 6

7

6

8

8

9

9

10

10

Sekundarstufe II

11

2

12

2

11

2

13

2

12

2

Summe

19

19

 

Erläuterungen zu den verschiedenen Schulformen

Probleme bei der Umsetzung der Stundentafel an Ihrer Schule?

Die Einführung des zusätzlichen Religionsunterrichts in Klasse 7/8 der Gymnasien, die Struktur der neuen flexibilisierten Stundentafel, der Mangel an ausgebildeten Fachlehrkräften, und last, but not least, die zahlreichen Themen und Anforderungen im Rahmen des Schulreformprozesses stellen Schulleitungen (nicht nur) bei der Umsetzung der Stundentafel des Religionsunterrichts vor Herausforderungen. Die unterschiedliche Handhabung der Schulen bei der Umsetzung der Stundentafel für den Religionsunterricht hat bei vielen Kolleginnen und Kollegen zu Irritationen geführt – und auch zur Verunsicherung hinsichtlich der rechtlichen Regelungen.

Mit den im Sommer 2011 in Kraft getretenen Regelungen zum Religionsunterricht gibt es eine eindeutige Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Stundentafel für das Fach Religion. Mit der Zusammenstellung (s. VHRR-Infobrief November 2011) möchte die VHRR dazu beitragen bestehende Irritationen zu überwinden und eine rechtliche Argumentationsgrundlage zu bieten. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass wir uns im Interesse der „gemeinsamen Sache“ gegenseitig unterstützen sollten, denn die aktuelle Situation erfordert auch kreative Ideen. Um dies koordinieren zu können, möchten wir als VHRR Sie um Rückmeldung zu folgenden Fragen bitten:

  • Wird der „RU für alle“ gemäß der gesetzlichen Anforderungen an Ihrer Schule umgesetzt?
  • Wenn (größtenteils) ja, was sind (organisatorische und inhaltliche) Gelingensbedingungen? Gibt es ein bewährtes Modell/Anregungen, von denen vielleicht auch andere Kolleginnen und Kollegen bzw. Schulen profitieren können?
  • Wenn nein, wo liegen Probleme oder Stolpersteine? Gibt es konkrete Unterstützungswünsche (z.B. durch die VHRR, Kolleginnen und Kollegen anderer Schulen...)?

Wir freuen und über Ihre Rückmeldung! Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir natürlich immer gerne bereit. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Termine VHRR

Kick Off am 20.9.23

Save the dates

RU-Tag 2021

geplant für

Fr., 03. September 2021,

im Landesinstitut/LI oder Online

10. Hamburger RU-Tag "Können Sie mich hören?" Digitalisierung
tagung-religion(2).pdf
Adobe Acrobat Dokument 757.3 KB

News

Artikel

Über den Hamburger Religionsunterricht hat die Zeitschrift DIE ZEIT einen sehr passenden Artikel veröffentlicht. Religionsunterricht: Lernen, was die Mitschüler glauben | ZEIT ONLINE 06/2021

ARTIKEL

Schulstunde im Plural - Ein Besuch im Hamburger "Religionsunterricht für alle" von Hedwig Gagfa in zeitzeichen 09/2017

Radiosendung

Zur Zukunft des Religionsunterrichts mit einem Beitrag aus Hamburg (Deutschlandfunk/Campus & Karriere; 27.5.2017)

In der Mediathek

Radiosendung

Interreligiöses Lernen - Schulfach Toleranz mit einem Bericht über den RU an zwei Hamburger Schulen (Deutschlandfunk Kultur; 08.05.2017)

Veröffentlichung

Die Weiterentwicklung des Hamburger Religions-unterrichts in der Diskus- sion zwischen Ver- fassungsrecht und Schul- pädagogik  (J. Bauer; Fachreferent Religion/BSB) Bauer_ZevKR_59_3-4_227-256.pdf

Do

19

Sep

2013

Leserbriefe

Sagen Sie uns und allen Leserinnen und Lesern der VHRR-Informationen Ihre Meinung!

Wir freuen uns auf Ihre Beiträge rund um den Religonsunterricht!

 

 

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