Zukünftige Religionslehrkräfte, die den RU für alle erteilen möchten und sich für den Vorbereitungsdienst ("Referendariat") in Hamburg bewerben, müssen einer der Religionen angehören, die den Religionsunterricht (RU für alle) in Hamburg verantworten, und zukünftig von einer dieser Religionsgemeinschaften beauftragt werden.
Neben der evangelischen Kirche gehören zu diesen Religionsgemeinschaften die am Staatsvertrag beteiligten muslimischen Verbände (Schura, DITIB, ViKZ), die alevitische und die jüdische Gemeinde.
Mittlerweile liegen Beschlüsse der Gemischten Kommissionen zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung und den einzelnen beteiligten Religionsgemeinschaften vor.
Grundsätzlich gilt: Lehramtsbewerberinnen und -bewerber für den Religionsunterricht benötigen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ein abgeschlossenes Lehramtsstudium für den
Religionsunterricht in der Konfession, der sie angehören, und eine Beauftragung der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Gleiches gilt für Lehrkräfte bei der Einstellung in den
Schuldienst und für das zukünftige Erteilen von Religionsunterricht.
Daraus folgt: Lehramtsanwärterinnen und -anwärter bzw. Lehrkräfte, die evangelische Theologie studiert haben, müssen evangelisch sein und eine Vokation der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vorweisen, um in den Vorbereitungsdienst oder danach in den Schuldienst eingestellt werden zu können. Auch im Schuldienst dürfen sie nur
Religionsunterricht erteilen, solange sie über eine Vokation verfügen.
Entsprechendes gilt parallel für katholische, muslimische, alevitische und jüdische Lehramtsanwärterinnen/-anwärter und Lehrkräfte.
Das Vorliegen entsprechender Nachweise wird durch die Behörde für Schule und Berufsbildung überprüft.
Nicht möglich ist, dass z. B. muslimische oder katholische Lehramts-anwärterinnen/-anwärter mit einem Lehramtsstudium der evangelischen
Theologie in den Vorbereitungsdienst für den Religionsunterricht in Hamburg übernommen werden, da sie keine Beauftragung durch die evangelisch-lutherische Kirche, die römisch-katholische Kirche
oder die muslimischen Religionsgemein-schaften erhalten können.
Übergangsregelungen:
Die Universität Hamburg hat mitgeteilt, dass Studierenden, die im Lehramtsstudium einen konfessionsbezogenen Teilstudiengang studieren, der nicht identisch mit der eigenen Religion ist, für eine Übergangszeit folgende Möglichkeiten eröffnet werden:
Sollten Studierende vor dieser Situation stehen, mögen sie sich zur weiteren Beratung und zur Koordination wenden an das
Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH),
Sascha Hartung, sascha.hartung@bsb.hamburg.de
(Jochen Bauer, Fachreferent Religion in der BSB, November 2016)
(Quelle: Zentrum für Lehrerbildung Hamburg / ZLH )
Bitte beachten Sie: Die Bescheinigung über die Mitgliedschaft bzw. Stellungnahme/Beauftragung sowie ggf. Ausnahmegenehmigung müssen beim Zeitpunkt der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst vorgelegt werden und sind daher frühzeitig zu beantragen.
Die katholische Kirche ist nicht an dem Modell "RU für alle" in Hamburg beteiligt.
Auf Grundlage des Staatsvertrags wird der katholische Religiosunterricht z.Zt. neben dem Religionsunterricht an katholischen Schulen an 5 staatlichen (nichtkonfessionellen) Schulen in Hamburg schul- und jahrgangsübergreifend erteilt.
Das Erzbistum Hamburg erteilt nur katholischen Lehrkräften eine Missio Canonica, die sowohl über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium mit dem Teilstudiengang „Katholische Religion“ verfügen als auch weitere Anforderungen erfüllen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Sigrid Kessens, Erzbistum Hamburg, Abteilung Schule & Hochschule, kessens@erzbistum-hamburg.de.
Seit Wintersemester 2014/15 bietet die Theologische Fakultät in Hamburg einen Ausbildungsgang für katholische Religionslehrkräfte an. Mehr Informationen.