Zulassungsvoraussetzungen für Religionslehrer/innen für den RU für alle in Hamburg

Zukünftige Religionslehrkräfte, die den RU für alle erteilen möchten und sich für den Vorbereitungsdienst ("Referendariat") in Hamburg bewerben, müssen einer der Religionen angehören, die den Religionsunterricht (RU für alle) in Hamburg verantworten, und zukünftig von einer dieser Religionsgemeinschaften beauftragt werden.

Neben der evangelischen Kirche gehören zu diesen Religionsgemeinschaften die am Staatsvertrag beteiligten muslimischen Verbände (Schura, DITIB, ViKZ), die alevitische und die jüdische Gemeinde.

 

Neu: Konfessionsbezug im Lehramtsstudium und Notwendigkeit religionsgemeinschaftlicher Beauftragungen (Vokation, Idschaza, Risalik, Ischur)

Mittlerweile liegen Beschlüsse der Gemischten Kommissionen zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung und den einzelnen beteiligten Religionsgemeinschaften vor.
Grundsätzlich gilt: Lehramtsbewerberinnen und -bewerber für den Religionsunterricht benötigen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ein abgeschlossenes Lehramtsstudium für den Religionsunterricht in der Konfession, der sie angehören, und eine Beauftragung der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Gleiches gilt für Lehrkräfte bei der Einstellung in den Schuldienst und für das zukünftige Erteilen von Religionsunterricht.
Daraus folgt: Lehramtsanwärterinnen und -anwärter bzw. Lehrkräfte, die evangelische Theologie studiert haben, müssen evangelisch sein und eine Vokation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vorweisen, um in den Vorbereitungsdienst oder danach in den Schuldienst eingestellt werden zu können. Auch im Schuldienst dürfen sie nur Religionsunterricht erteilen, solange sie über eine Vokation verfügen.

Entsprechendes gilt parallel für katholische, muslimische, alevitische und jüdische Lehramtsanwärterinnen/-anwärter und Lehrkräfte.

Das Vorliegen entsprechender Nachweise wird durch die Behörde für Schule und Berufsbildung überprüft.

Nicht möglich ist, dass z. B. muslimische oder katholische Lehramts-anwärterinnen/-anwärter mit einem Lehramtsstudium der evangelischen
Theologie in den Vorbereitungsdienst für den Religionsunterricht in Hamburg übernommen werden, da sie keine Beauftragung durch die evangelisch-lutherische Kirche, die römisch-katholische Kirche oder die muslimischen Religionsgemein-schaften erhalten können.

 

Übergangsregelungen:

Die Universität Hamburg hat mitgeteilt, dass Studierenden, die im Lehramtsstudium einen konfessionsbezogenen Teilstudiengang studieren, der nicht identisch mit der eigenen Religion ist, für eine Übergangszeit folgende Möglichkeiten eröffnet werden:

  • Studierenden, die sich noch im BA-Studiengang befinden, wird empfohlen, einen Fachwechsel anzustreben. Dabei ist im Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I insbesondere der Wechsel in einen Teilstudiengang der eigenen Religion möglich (konkret z. B.: muslimische Studierende mit dem Fach „Evangelische Religion“ wechseln ins Fach „Islamische Religion“).
  • Studierende, die sich bereits im MA-Studiengang befinden, beenden diesen mit dem „Master of Education“. Ihnen soll ein der eigenen Konfession bzw. Religion entsprechendes „Ergänzungsstudium“ eines weiteren (dritten) Faches ermöglicht werden. Dabei ist im Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I insbesondere das Studium des Unterrichts-faches der eigenen Religion möglich (z. B. „Islamische Religion“). Gleiches gilt für Absolventinnen und Absolventen, die bereits den „Master of Education“ erhalten, jedoch keine Beauftragung einer Religionsgemeinschaft zu erwarten haben.
  • Sofern die fachlichen Voraussetzungen gegeben sind, können Studienleistungen aus dem bereits absolvierten Teilstudiengang „Evangelische Religion“ anerkannt werden.

Sollten Studierende vor dieser Situation stehen, mögen sie sich zur weiteren Beratung und zur Koordination wenden an das
Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH),
Sascha Hartung, sascha.hartung@bsb.hamburg.de

 

(Jochen Bauer, Fachreferent Religion in der BSB, November 2016)

Im Einzelnen gilt

  • für alevitische Lehrkräfte: Die Alevitische Gemeinde Deutschland erteilt nur alevitischen Lehrkräften eine Risalik, wenn diese über ein erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium mit dem Teilstudiengang „Alevitische Religion“ verfügen.
  • für evangelische Lehrkräfte: Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erteilt nur solchen Lehrkräften eine Vokation, die sowohl über ein erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium mit dem Teilstudiengang „Evangelische Religion“ verfügen als auch Mitglied einer der evangelischen Kirchen sind, die auf der kirchlichen Seite in der Gemischten Kommission von Staat und Kirche in Hamburg vertreten sind. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Birgit Kuhlmann, Pädagogisch-Theologisches Institut der Nordkirche, 040 30620 1326, birgit.kuhlmann@pti.nordkirche.de.
  • für jüdische Lehrkräfte: Die Jüdische Gemeinde Hamburg spricht nur jüdischen Lehrkräften eine Ischur aus, die über ein erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium mit dem Teilstudiengang „Jüdische Religion“ verfügen. ...
  • für muslimische Lehrkräfte: Die muslimischen Religionsgemeinschaften DITIB-Nord, Schura-Hamburg und VIKZ erteilen nur muslimischen „Lehrkräften“ eine unbeschränkte Idschaza , die über ein erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium mit dem Teilstudiengang „Islamische Religion“ verfügen. Eine Idschaza-Ordnung wird z. Zt. erarbeitet.

(Quelle: Zentrum für Lehrerbildung Hamburg / ZLH )

  • für katholische Lehrkräfte im RUfA für alle: Die VHRR hofft und setzt sich ein für die Berechtigung/Beauftragung der Lehrkräfte mit abgeschlossener Ausbildung und mehrjähriger Erfahrung im RUfA für alle. Die Evangelische Seite hat uns in Gesprächen zugesagt, die Verhandlungen mit der Katholischen Seite in diesem Sinne zu führen und im Frühjahr 2019 zu einem (hoffentlich) positiven Entscheid zu gelangen.

 

Bitte beachten Sie: Die Bescheinigung über die Mitgliedschaft bzw. Stellungnahme/Beauftragung sowie ggf. Ausnahmegenehmigung müssen beim Zeitpunkt der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst vorgelegt werden und sind daher frühzeitig zu beantragen.

Lehrkräfte für den katholischen Religionsunterricht

Die katholische Kirche ist nicht an dem Modell  "RU für alle" in Hamburg beteiligt.

Auf Grundlage des Staatsvertrags wird der katholische Religiosunterricht z.Zt. neben dem Religionsunterricht an katholischen Schulen an 5 staatlichen (nichtkonfessionellen) Schulen in Hamburg schul- und jahrgangsübergreifend erteilt.

Das Erzbistum Hamburg erteilt nur katholischen Lehrkräften eine Missio Canonica, die sowohl über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium mit dem Teilstudiengang „Katholische Religion“ verfügen als auch weitere Anforderungen erfüllen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Sigrid Kessens, Erzbistum Hamburg, Abteilung Schule & Hochschule, kessens@erzbistum-hamburg.de.

 

Seit Wintersemester 2014/15 bietet die Theologische Fakultät in Hamburg einen Ausbildungsgang für katholische Religionslehrkräfte an. Mehr Informationen.

 

 

 

Termine VHRR

Kick Off am 20.9.23

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RU-Tag 2021

geplant für

Fr., 03. September 2021,

im Landesinstitut/LI oder Online

10. Hamburger RU-Tag "Können Sie mich hören?" Digitalisierung
tagung-religion(2).pdf
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News

Artikel

Über den Hamburger Religionsunterricht hat die Zeitschrift DIE ZEIT einen sehr passenden Artikel veröffentlicht. Religionsunterricht: Lernen, was die Mitschüler glauben | ZEIT ONLINE 06/2021

ARTIKEL

Schulstunde im Plural - Ein Besuch im Hamburger "Religionsunterricht für alle" von Hedwig Gagfa in zeitzeichen 09/2017

Radiosendung

Zur Zukunft des Religionsunterrichts mit einem Beitrag aus Hamburg (Deutschlandfunk/Campus & Karriere; 27.5.2017)

In der Mediathek

Radiosendung

Interreligiöses Lernen - Schulfach Toleranz mit einem Bericht über den RU an zwei Hamburger Schulen (Deutschlandfunk Kultur; 08.05.2017)

Veröffentlichung

Die Weiterentwicklung des Hamburger Religions-unterrichts in der Diskus- sion zwischen Ver- fassungsrecht und Schul- pädagogik  (J. Bauer; Fachreferent Religion/BSB) Bauer_ZevKR_59_3-4_227-256.pdf

Do

19

Sep

2013

Leserbriefe

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Wir freuen uns auf Ihre Beiträge rund um den Religonsunterricht!

 

 

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