Eltern und der schulische Religionsunterricht sind wichtige Partner.
Themen des Religionsunterrichts sind oft auch wichtige Fragen, die zwischen Kindern und Eltern angesprochen werden.
Von großer Bedeutung ist hier die Religionsfreiheit, die im schulischen Bereich unbedingt zu achten ist. Das Recht auf Bildung in religiösen Fragen gehört auch zu dieser Religionsfreiheit, aber ebenso das Recht von Eltern auf Wahlfreiheit (s.u.), über das sie unbedingt informiert werden sollten.
Der Hamburger Weg des Religionsunterricht (RU) für alle ist vielen Eltern nicht vertraut, manchmal auch etwas undurchschaubar, so dass grundlegende Informationen zum RU für alle und zu den didaktischen Grundsätzen für sie wichtig und hilfreich sind für ihre Entscheidung.
Das Grundgesetz sieht in Artikel 7 Religionsunterricht als "ordentliches Lehrfach" in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften vor.
Das Hamburgische Schulgesetz in der Fassung von 2013 regelt die Fragen des Religionsunterrichts nach §7 folgendermaßen:
(1) Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Er wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften im Geiste der Achtung und Toleranz gegenüber anderen Bekenntnissen und Weltanschauungen erteilt.
(2) Keine Lehrerin und kein Lehrer darf verpflichtet werden, gegen ihren oder seinen Willen Religionsunterricht zu erteilen.
(3) Über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden die Sorgeberechtigten, nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schülerinnen und Schüler.
(4) Soweit in der Stundentafel vorgesehen, wird den Schülerinnen und Schülern eine Wahlpflichtalternative zum Religionsunterricht in den Bereichen Ethik und Philosophie angeboten.
Wahlfreiheit der Eltern (nach §7[3]):
Eltern dürfen für ihre Kinder bis zum Alter von 14 Jahren entscheiden, ob sie
Wir empfehlen dringend, die Information über die Wahlfreiheit an alle Eltern weiterzugeben.
Abmeldung vom Religionsunterricht
Das Fach Religion in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 gilt nicht als Wahlpflichtfach, sondern als Pflichtfach (vgl. hierzu APO-GrundStGy §36 Abs.3 Nr. 7). Sollten Schüler/innen vom (Pflichtfach) RU für alle von den Erziehungsberechtigten abgemeldet werden, haben sie eine Freistunde, unterliegen aber, solange diese nicht in der Randstunde liegt, der schulischen Aufsichtspflicht.
Nach Beschluss der Gemischten Kommission sollte der Religionsunterricht nicht in den Randstunden liegen.
Abmeldungen vom Religionsunterricht waren in Hamburg in den letzten Jahren selten, die meisten Kinder nehmen am RU für alle teil.
Die Anmeldungen für den katholischen RU in HH waren in Relation bisher zahlenmäßig sehr gering.
Erfahrungen zeigen, dass gute Elterninformationen zum RU für alle sich bewährt haben, um Vertrauen in das Konzept zu gewinnen (z.B. am Tag der offenen Tür und am ersten Klassenelternabend).
Aktueller Hinweis (besonders für muslimische Eltern)
Seit Abschluss der Staatsverträge mit den muslimischen und alevitischen Religionsgemeinschaften im November 2012 wird der RU für alle nicht mehr nur in evangelischer, sondern - gleichberechtigt - auch in alevitischer, muslimischer und seit 2014 auch in jüdischer Verantwortung erteilt. (Für Nachfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.)
Informationsveranstaltungen für Eltern zum Religionsunterricht
In den letzten Jahren hat die Katholische Kirche an einigen Schulen für Eltern Informationsabende zur Bewerbung des katholischen Religionsunterrichts durchgeführt. Grundsätzlich gilt inzwischen, dass bei zentralen schulischen Informationsveranstaltungen zum Religionsunterricht beide Seiten (katholischer RU, RU für alle) vertreten sein sollen bzw. müssen.
Argumente für den Religionsunterricht und besonders für den RU für alle finden sie unten auf der Seite.
Der erste Klassenelternabend und Informationen zum RU
Wir empfehlen: Seien Sie als Religionslehrer/in auf dem ersten Elternabend der jeweiligen Klasse präsent und stellen Sie sich und die didaktischen Grundsätze des RU für alle vor. Es ist zumeist viel unproblematischer als gedacht, dennoch nicht unwichtig.
Falls Sie "fachfremd unterrichten": Nutzen Sie im Vorwege die Kompetenzen und Erfahrungen Ihrer ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen und löchern Sie sie zu den "FAQs".
Sie können auch gerne Kontakt mit uns aufnehmen, um sich zu beraten.
Argumente für den Religionsunterricht und besonders für den RU für alle finden sie unten auf der Seite.
Argumente für / Informationen zum RU für Elternabende, Tage der Offenen Tür...
Die Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Erzieher in Deutschland (AEED) hat die zentralen Argumente für einen schulischen Religionsunterricht prägnant zusammen gefasst. Auch wenn der spezifische Kontext und die spezifische Ausrichtung des Hamburger Religionsunterrichts zu kurz kommt, kann er doch als Grundlage für eine Präsentation des Religionsunterrichts auf Elternabenden oder auf Tagen der offenen Tür dienen.
Die aktuellste Stellungnahme der AEED " Religionen in der Schule begegnen - Chancen der Verständigung wahrnehmen" finden Sie hier.
Zudem gibt es von der AEED weitere Argumente für das kleine Fach der großen Fragen, die in einer Kurz- und in einer Langfassung vorliegen. (Download als PDF-Datei)
Der spezifischen Situation des Hamburger Religionsunterrichts wird der Elternflyer gerechter, den PTI und VHRR neu verfasst haben (Download als PDF-Datei).
Die Flyer können über das PTI Hamburg bestellt werden (Kontakt).