Hamburg, 27.November 1999
Der Religionsunterricht in Hamburg hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert.
- An ihm können alle Schülerinnen und Schüler - unabhängig von ihrem konfessionellen, religiösen und weltanschaulichen Hintergrund - teilnehmen. Deshalb haben sich Unterrichtspraxis und
Lehrplanentwicklung für die vielfältigen Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen geöffnet.
- Der Wandel des Religionsunterrichts hängt eng mit Veränderungen in unserer Gesellschaft zusammen. Der Abbruch vieler traditioneller religiöser Formen, die Pluralisierung der religiösen
Lebenswelten, eine veränderte Kindheit, die Individualisierung religiöser Identitätsbildung und viele weitere Faktoren erfordern einen Religionsunterricht, der die Schüler in ihrer individuellen
religiösen Entwicklung begleitet, indem er ihnen u.a. Zugänge zu religiösen Traditionen eröffnet und den Dialog mit anderen religiösen Überzeugungen und Formen einübt.
Die Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und –lehrer hat diese Konzeption des Religionsunterrichts in ihrem Memorandum vom 20.2.1992 programmatisch dargelegt und begründet. Sie befindet
sich damit in Übereinstimmung mit Erklärungen der Nordelbischen Kirche (1993), der Bürgerschaft (1997), des Gesprächskreises interreligiöser Religionsunterricht (1997) und des Landesschulbeirats
(1999). Deshalb fordert die Vereinigung eine Veränderung der Ausbildung der Religionslehrerinnen und –lehrer, damit diese den Anforderungen gewachsen sind. Sie müssen:
- die vielgestaltige Religiosität und Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sowie deren individuelle religiöse Lernprozesse wahrnehmen, analysieren und auf sie eingehen können,
- die verschiedenen religiösen und weltanschaulichen Traditionen kennen, mit ihnen wissenschaftlich verantwortlich umgehen und sie ihrem Selbstverständnis angemessen in den Unterricht
einbringen können,
- bereit und in der Lage sein, den Schülerinnen und Schülern religiöse Traditionen als etwas zu vermitteln, das für ihre Lebensführung bedeutsam ist,
- den Schülern eine vertiefte Begegnung mit dem Christentum als kulturprägender Religion im europäischen Raum ermöglichen können,
- den Dialog mit Angehörigen anderer Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen selbst führen, anstoßen und moderieren können,
- in der Lage sein, sich mit ihrer eigenen reflektierten Position pädagogisch verantwortlich in das Gespräch einzubringen.
Die derzeitige Fachausbildung der Lehramtskandidatinnen und -kandidaten am Fachbereich Evangelische Theologie der Universität Hamburg orientiert sich in ihrem Aufbau, ihrer fachlichen Struktur
und in ihren Inhalten im wesentlichen noch am Leitbild eines traditionell evangelisch-konfessionellen Religionsunterrichts. Eine Reform der Lehramtsstudiengänge aller Schulformen und -stufen ist
notwendig, um die Studierenden besser auf den veränderten Religionsunterricht vorzubereiten. Gerade in Hamburg besteht ein dringender Handlungsbedarf, denn:
- Der Religionsunterricht für alle steht und fällt mit der entsprechenden Qualifikation der Lehrerinnen und Lehrer.
- Die Akzeptanz des Religionsunterrichts bei nichtchristlichen Schülerinnen, Schülern und Eltern hängt wesentlich davon ab, dass die Lehrerinnen und Lehrer die Religionen in sensibler
Berücksichtigung des jeweiligen Selbstverständnisses unterrichten können.
- Mit der Einführung des bedarfsdeckenden Unterrichts in der zweiten Ausbildungsphase müssen Referendarinnen und Referendare vom ersten Schultag an unterrichten können – und dafür entsprechend
schon ausgebildet sein.
- In den nächsten zehn Jahren wird ein großer Teil der Hamburger Lehrer pensioniert. Die dann neu einzustellenden Lehrerinnen und Lehrer dürfen nicht unzulänglich ausgebildet, sondern sie
müssen auf den veränderten Religionsunterricht vorbereitet sein.
- In den nächsten Jahren werden am Fachbereich Evangelische Theologie viele Professuren neu besetzt, und damit könnten – angesichts des Sparzwangs an den Universitäten – Fakten geschaffen
werden, die langfristig einer angemessenen Ausbildung der Religionslehrerinnen und –lehrer im Wege stünden.
Eine Reform der Lehramtsstudiengänge für das Fach Religion ist deshalb innerhalb der nächsten zwei Jahre notwendig. Diese Forderung befindet sich im Konsens mit dem Beschluss des
Landesschulbeirats sowie mit den in der Kultusministerkonferenz beschlossenen Zeitplänen für eine Reform der Lehreraus- und –fortbildung insgesamt.
Zentrales Ziel einer Studienreform muss eine praxisrelevante und praxisnahe Ausbildung sein; die Reform muss auf drei Ebenen stattfinden:
- Neufassung der Prüfungsordnungen und danach entsprechend der Studienordnungen,
- Bereitstellung der Ressourcen in der Universität
- Veränderung der Ausbildungsinhalte.
ad 1: Neufassung der Prüfungs- und Studienordnungen
Die Prüfungs- und Studienordnungen sollten neu geschrieben werden; dabei sind folgende Veränderungen von zentraler Bedeutung:
- Die Pflichtanteile der Studienordnungen dürfen die der Prüfungsordnungen nicht überschreiten.
- Für alle Lehramtsstudiengänge entfallen Latein- und Hebräischkenntnisse als Pflichtauflage. Griechischgrundkenntnisse sind nur für das Lehramt Oberstufe – allgemeinbildende Schulen –
erforderlich. Dadurch wird Raum frei für den vertieften Erwerb anderer Kompetenzen, die für das spätere Unterrichten von größerer Bedeutung sind.
- Ein Drittel aller verpflichtenden Veranstaltungen und Prüfungsthemen sollen im Bereich gelebter nicht-christlicher Religionen (insbesondere dem Islam und dem Judentum) und christlicher
Konfessionen der Gegenwart stattfinden. So können die Studierenden dialogfähig werden und ein ausreichend vertieftes Verständnis der Religionen und Konfessionen erwerben.
- Für ihren späteren Unterricht brauchen Lehrerinnen und Lehrer ein klar strukturiertes Überblickswissen.
ad 2: Bereitstellung der Ressourcen in der Universität
Für die Realisierung der veränderten Prüfungs- und Studienordnungen müssen die entsprechenden Ressourcen geschaffen werden. Das betrifft u.a. die Einrichtung von Lehrstühlen in islamischer,
jüdischer und buddhistischer Lehre, die von Angehörigen der jeweiligen Religionen besetzt werden sollten, damit Studierende diesen Religionen authentisch begegnen und sich wissenschaftlich mit
ihnen auseinander setzen können. Die Vereinigung ruft darüber hinaus die Behörde für Wissenschaft und Forschung auf, bei der zukünftigen Berufung von Professorinnen und Professoren sowie
wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Ausbildung von Lehramtskandidatinnen und –kandidaten angemessen zu berücksichtigen.
ad 3: Veränderung der Ausbildungsinhalte
Auch eine Reform der Inhalte ist notwendig. Sie müssen sich stärker an den Ausbildungsbedürfnissen der Religionslehrerinnen und –lehrer orientieren (z.B. authentische Begegnung und
wissenschaftsorientierte Auseinandersetzung mit den Theologien verschiedener Religionen, Erweiterung kirchengeschichtlicher Studienelemente um Inhalte europäischer Religionengeschichte,
Überblickswissen über biblisch-theologische Zusammenhänge, Einführung in religionsphilosophische, -soziologische und -psychologische Einsichten, Methoden und Forschungsergebnisse.
Die Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und –lehrer fordert im Interesse einer qualifizierten Ausbildung der Religionslehrerinnen und –lehrer eine institutionalisierte Zusammenarbeit
zwischen den in der ersten und der zweiten Ausbildungsphase Tätigen.
Der Fachverband schlägt die Bildung eines Gremiums vor, in dem die Fachbereiche Evangelische Theologie und Erziehungswissenschaft, das Staatliche Studienseminar und die Vereinigung gemeinsam bis
Ende 2001 einen Vorschlag für eine neue Prüfungs- und Studienordnung erarbeiten.
V.i.S.d.P: Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und Religionslehrer