Hamburg, 27.November 1999
Der Religionsunterricht in Hamburg hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert.
Die Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und –lehrer hat diese Konzeption des Religionsunterrichts in ihrem Memorandum vom 20.2.1992 programmatisch dargelegt und begründet. Sie befindet sich damit in Übereinstimmung mit Erklärungen der Nordelbischen Kirche (1993), der Bürgerschaft (1997), des Gesprächskreises interreligiöser Religionsunterricht (1997) und des Landesschulbeirats (1999). Deshalb fordert die Vereinigung eine Veränderung der Ausbildung der Religionslehrerinnen und –lehrer, damit diese den Anforderungen gewachsen sind. Sie müssen:
Die derzeitige Fachausbildung der Lehramtskandidatinnen und -kandidaten am Fachbereich Evangelische Theologie der Universität Hamburg orientiert sich in ihrem Aufbau, ihrer fachlichen Struktur und in ihren Inhalten im wesentlichen noch am Leitbild eines traditionell evangelisch-konfessionellen Religionsunterrichts. Eine Reform der Lehramtsstudiengänge aller Schulformen und -stufen ist notwendig, um die Studierenden besser auf den veränderten Religionsunterricht vorzubereiten. Gerade in Hamburg besteht ein dringender Handlungsbedarf, denn:
Eine Reform der Lehramtsstudiengänge für das Fach Religion ist deshalb innerhalb der nächsten zwei Jahre notwendig. Diese Forderung befindet sich im Konsens mit dem Beschluss des Landesschulbeirats sowie mit den in der Kultusministerkonferenz beschlossenen Zeitplänen für eine Reform der Lehreraus- und –fortbildung insgesamt.
Zentrales Ziel einer Studienreform muss eine praxisrelevante und praxisnahe Ausbildung sein; die Reform muss auf drei Ebenen stattfinden:
ad 1: Neufassung der Prüfungs- und Studienordnungen
Die Prüfungs- und Studienordnungen sollten neu geschrieben werden; dabei sind folgende Veränderungen von zentraler Bedeutung:
ad 2: Bereitstellung der Ressourcen in der Universität
Für die Realisierung der veränderten Prüfungs- und Studienordnungen müssen die entsprechenden Ressourcen geschaffen werden. Das betrifft u.a. die Einrichtung von Lehrstühlen in islamischer, jüdischer und buddhistischer Lehre, die von Angehörigen der jeweiligen Religionen besetzt werden sollten, damit Studierende diesen Religionen authentisch begegnen und sich wissenschaftlich mit ihnen auseinander setzen können. Die Vereinigung ruft darüber hinaus die Behörde für Wissenschaft und Forschung auf, bei der zukünftigen Berufung von Professorinnen und Professoren sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Ausbildung von Lehramtskandidatinnen und –kandidaten angemessen zu berücksichtigen.
ad 3: Veränderung der Ausbildungsinhalte
Auch eine Reform der Inhalte ist notwendig. Sie müssen sich stärker an den Ausbildungsbedürfnissen der Religionslehrerinnen und –lehrer orientieren (z.B. authentische Begegnung und wissenschaftsorientierte Auseinandersetzung mit den Theologien verschiedener Religionen, Erweiterung kirchengeschichtlicher Studienelemente um Inhalte europäischer Religionengeschichte, Überblickswissen über biblisch-theologische Zusammenhänge, Einführung in religionsphilosophische, -soziologische und -psychologische Einsichten, Methoden und Forschungsergebnisse.
Die Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und –lehrer fordert im Interesse einer qualifizierten Ausbildung der Religionslehrerinnen und –lehrer eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen den in der ersten und der zweiten Ausbildungsphase Tätigen.
Der Fachverband schlägt die Bildung eines Gremiums vor, in dem die Fachbereiche Evangelische Theologie und Erziehungswissenschaft, das Staatliche Studienseminar und die Vereinigung gemeinsam bis Ende 2001 einen Vorschlag für eine neue Prüfungs- und Studienordnung erarbeiten.
V.i.S.d.P: Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und Religionslehrer